Verein

Am 16. Oktober 1958 trafen sich in der Gaststätte „ZUR SCHRAMMELKLAUSE“ in Gebersdorf 13 Sportfreunde, um einen Sportverein zu gründen. Man hatte weiter nichts als guten Willen und Idealismus. Daß diese Voraussetzungen zur Gründung eines Sportvereins allein nicht genügten, daß die finanzielle Seite eine wesentliche Rolle spielt, das stellte sich bald heraus.

 

Leo Siebenkäs, der die Gründungsversammlung leitete und bereits Erfahrung in Vereinsangelegenheiten mitbrachte, übernahm das Amt des 1. Vorsitzenden. Er machte die Anwesenden zwar auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die die Gründung eines Vereins mit sich bringen. Doch war man optimistisch und gründete die SPIELVEREINIGUNG NÜRNBERG e.V.

 

Die Verhandlungen mit der Stadt Nürnberg über die Pacht eines geeigneten Grundstücks für eine Platzanlage waren verhältnismäßig schnell abgeschlossen. Das Grundstück, das man uns von der Stadt zur Verfügung stellte, das heutige Sportgelände, sah eher wie eine Krater-landschaft aus: Ein mitten durch das Gelände verlaufender Bahndamm, der für eine Glasschleiffabrik und Gießerei am Neumühlweg angelegt war, mußte erst einmal eingeebnet werden. Wer das Gelände in seinem Urzustand noch in Erinnerung hat, der weiß, was für Mühe es machte, daraus einen einigermaßen bespielbaren Fußballplatz zu machen.

 

Die Amerikaner, die in Fürth und Zirndorf stationiert waren und zu denen wir ein gutes Verhältnis hatten, halfen uns einige Zeit mit ihren schweren Geräten, doch wegen Truppen-Manöver mußten sie die Arbeiten einstellen. Es mußte daher eine Firma mit den Planierarbeiten beauftragt werden. Mit dem Platz allein war es ja auch nicht getan, man brauchte Umkleidekabinen, sanitäre Anlagen und Geräte.

 

Die finanziellen Mittel, die der Verein bis dahin für die Aufnahme in den Bayerischen Landessportverband (BLSV), für Planzeichnung und Plangenehmigung benötigte, wurden kurzfristig von Sportfreunden vorgestreckt. Hier waren besonders aktiv Leo Siebenkäs, Erwin Reichenberger, Willi Gerner und andere. Um die Angelegenheit voranzutreiben wurden die genannten Sportfreunde sogar persönlich beim BLSV in München und beim Sportamt der Stadt Nürnberg vorstellig.

 

Die Mitgliederzahl wuchs zwar von Monat zu Monat. Bis zur Jahreshauptversammlung im Februar 1959, also in rund fünf Monaten, zählte der Verein bereits 79 Mitglieder. Doch die eingegangenen Beiträge reichten noch nicht einmal für das Notwendigste. Lange wartete man auf finanzielle Zuschüsse des Bayerischen Landessportverbandes und von anderen Stellen, besonders der Stadt Nürnberg und des Kreisjugend-rings. Entsprechende Anträge verzögerten sich immer wieder. Der vorgegebene Termin der Platzeinweihung (1959/60) konnte leider nicht eingehalten werden. Die Planierarbeiten verzögerten sich immer wieder.

 

Eine inzwischen angekaufte Holzbaracke von 60 Meter Länge für ein behelfsmäßiges Sportheim mußte von den Mitgliedern am Schweinauer Bahnhof selbst abgerissen und abtransportiert werden. An die Aufstellung dieser Baracke, es waren nur 30 Meter für das Sportheim vorgesehen, war lange Zeit nicht zu denken.

 

Erst als man die BRAUEREI WENDELSTEIN dafür gewinnen konnte, den Sportheimbau und die Einrichtung mitzufinanzieren, ging es besser voran. Zusätzlich wurde eine „Aktion Bausteine“ zu fünf, zehn und zwanzig Mark gestartet und ein wöchentlicher „Notgroschen“ von zehn Pfennig eingeführt.

 

Und man höre und staune: Bei einer Verwaltungssitzung wurde von den Mitgliedern moniert, daß der Preis für eine Flasche Bier DM 0,60 beträgt. Man einigte sich schließlich auf DM 0.55 für eine Flasche Bier und DM 0,40 für eine Flasche Limo. Bei der Jahreshauptversammlung am 27. Januar 1961, die im fertiggestellten Vereinsheim stattfand, wurden bereits 100 Mitglieder gezählt.

 

Den 1. Gründungsball feierte der Verein am 17. Oktober 1959 in der „Altenberger Villa“, ebenso die Weihnachtsfeier. Im Oktober 1960 wurde die 2. Gründungsfeier im „Saalbau Voit“ in Gebersdorf abgehalten, die Weihnachtsfeier beim SV Frankonia.

 

Anfangs hatte man gerade mal zwei Fußball-Mannschaften. Die Leitung dieser Abteilung wurde bei der Gründungsversammlung Erwin Reichenberger übertragen und als Spielertrainer engagierte man Paul Körmer. Es waren leider auch keine besonderen Übungsmöglichkeiten vorhanden, so daß die Spieler nur unzureichend trainiert waren.

 

Die Vorstands- und Spielersitzungen wurden zunächst in der Gaststätte „Zur Schrammelklause“, dem Gründungsort des Vereins abgehalten. Doch kam es mit dem Pächter des Lokals und gleichzeitigem 2. Vorstand wegen eines Vorfalles bei einem Auswärtsspiel der 1. Mannschaft zu Unstimmigkeiten. Als künftiges Vereinslokal wählte man die Gaststätte „Zum Lindenhof“ in Kleinreuth.

 

Bis auf eigenem Platz gespielt werden konnte, vergingen fast drei Jahre. Die 1959 aufgenommene Fußball-Punkterunde in der C-Klasse, mußte auf fremden Platzanlagen ausgetragen werden. So stellte uns der Kommandeur der US-Kaserne, (die frühere Panzerkaserne an der Schwabacher Straße in Fürth), Lt. Colonel James R. Pearson, das Sportgelände der Army zur Verfügung. Und auch die Duschräume in der Kaserne konnten wir benutzen. Doch einige „Sportfreunde“ hatten eine andere Vorstellung von Gastrecht, so daß wir uns kurzfristig nach einer anderen Möglichkeit für unsere Punktespiele umsehen mußten. Danach stellten uns freundlicher Weise die Vereine TSV Gostenhof, SV Frankonia und ATV Nürnberg ihre Sportanlagen zur Verfügung.

 

Im Mai 1961 war es dann endlich soweit: Die Rückrunde der Fußball-Saison 1960/61 konnte im März auf eigenem Platz bestritten werden. Das Sportheim war zwar noch nicht ganz fertig, aber man konnte sich wenigstens, wenn auch unter primitiven Umständen, umkleiden und waschen. Das Wasser mußte zu diesem Zeitpunkt noch in Kannen herangeschafft werden, da erst mit Beginn der neuen Spielsaison, im August 1961, die 150 Meter lange Wasserleitung fertiggestellt werden konnte. Willi Gerner leistete hier mit seinen Helfern Schwerstarbeit.

 

Im November 1961 konnte die erste Verwaltungssitzung im neuen Sportheim abgehalten werden. Die „Kantine war allerdings noch nicht in Betrieb. Als Heizung für den Wirtschaftsraum diente ein „Kanonen“-Ofen.

 

Der Sportbetrieb ließ sich ganz gut an. Eine Fahrt von zwei Mannschaften zu Spielen in der ehem. DDR (Köppelsdorf b. Sonneberg), im Juli 1961, kurz vor dem Mauerbau, war ein besonderes Erlebnis, ebenso eine Jugoslawienfahrt 1964. Im weiteren Verlauf kamen noch eine dritte Fußball-Mannschaft, eine AH, und auch Jugend- und Schülermannschaften hinzu.

 

2. Vorstand Walter Fuchs und technischer Leiter Erwin Reichenberger konnten 1965 in langwierigen Verhandlungen mit der Stadt Nürnberg erreichen, daß unsere Vereinsanlage erhalten bleibt, was 1964 noch nicht sicher war. Bei der Jahreshauptversammlung 1969 wurde Erwin Reichenberger nach dem Rücktritt von Leo Siebenkäs zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt. Er konnte mitteilen, daß der Verein nunmehr 200 Mitglieder zählt. Eine Scheinwerferanlage für das Fußballfeld wurde 1971 installiert.

 

In der Zeit von 1966 bis 1970 hatte der Verein eine schwere Krise zu überstehen. Durch Rücktritte in der Verwaltung und durch wenig Kameradschaft unter den Aktiven verglich 1. Vorstand L. Siebenkäs die Situation mit der eines sinkenden Schiffes. In diesen Jahren gab es eine große Bewegung innerhalb der Vorstandschaft, ganz besonders an der Spitze des Vereins. Die Lage war sehr prekär:

 

Nach 15 Jahren mühevoller Vereinsarbeit war man an einem toten Punkt angelangt: Es ging einfach nicht mehr vorwärts. Die Mitgliederzahl stagnierte, weil man ja nur eine Sportart betrieb, Fußball. Und auch die gesamte Anlage, Platz und Sportheim, genügten nicht mehr den sportlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen. Das Fußballfeld war nicht nur uneben, es kamen immer wieder Glasfragmente, die die ehemaligen Betriebe am Neumühlweg auf dem Gelände ablagerten, zum Vorschein, und der Regen hinterließ Pfützen. Das Sportheim, das sowieso nur als Behelf gedacht war, war inzwischen mehr als marode.

 

Nachdem mit der Stadt Nürnberg ein neuer Pachtvertrag für das zirka 20 000 qm große Areal abgeschlossen werden konnte, hier war besonders W. Fuchs aktiv, kam der Gedanke auf, ein neues Sportheim zu bauen und die Sportanlage umzugestalten und zwei Fußballfelder anzulegen.

 

In einer Verwaltungssitzung 1974 unter Leitung von E. Reichenberger, wurde über das Vorhaben diskutiert. Mit nur einer Gegenstimme wurde beschlossen, das mit einer Kostensumme von etwa 660 000.- DM veranschlagte Projekt zu realisieren.

 

Mit Willi Gerner, Werner Eberl, Albert Mohr, Werner Spengler, Günter Gruss, Hans Gerner, Walter Fuchs wurde ein Bauausschuß gebildet, der sich bereiterklärt hatte, alle Vorbereitungen für den Startschuß zu treffen. In vielen Gesprächen und Verhandlungen mit dem BLSV, der Stadt Nürnberg und anderen Stellen wurde über die Finanzierung verhandelt.

 

Während dieser hektischen und aktivsten Zeit der Verwaltung im Jahr 1976 starb der Gründungsvorstand des Vereins, Leo Siebenkäs, der sich große Verdienste um den Verein erwarb. Er war auch einer der größten Befürworter der Umgestaltung des Vereinsgeländes und des Bau’s eines neuen Sportheims. Viel Engagement hatte er bei der Planung und bei Verhandlungen sowie bei den ersten Baumaßnahmen an den Tag gelegt.

 

Nach über zwei Jahren Planung und Vorbereitung und Verhandlungen mit Ämtern, Behörden und Unternehmen wurde 1976 der erste Spatenstich für den Bau des Sportheimes ausgeführt. Pioniertätigkeit hatten bis dahin W. Gerner, E. Reichenberger, W. Fuchs, W. Eberl und noch viele andere geleistet. Viele Arbeitsstunden der aktiven und passiven Mitglieder waren nötig, bis am 14. Oktober 1978 Richtfest gefeiert werden konnte. Vorstand Reichenberger bezeichnete das Jahr 1978 als bahnbrechend in der 20jährigen Vereinsgeschichte.

 

Der damalige Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Andreas Urschlechter, der bei der Richtfeier anwesend war, hatte nicht nur lobende Worte für die Aktivitäten des Vereins, sondern versprach auch kurzfristig finanzielle Hilfe seitens der Stadt.

 

1980/81 wurde das Sportheim teilweise für den Wirtschafts- und Sportbetrieb freigegeben. Das war natürlich nur durch das Engagement von einigen besonders aktiven Sportfreunden möglich. Allein der „Baumeister des Vereins“, Willi Gerner, und unser unvergessener Georg „Schorsch“ Eberl hatten bis dahin zusammen über 10 000 Stunden ihrer Freizeit geopfert. Auch andere Sportfreunde waren sehr aktiv. Namen wie W. Eberl, G. Gruss, Joh. Vavra jr., J. Gerner, D. Szczotok, W. Fuchs, W. Zeilinger, H. Küpfer sind hier zu nennen, die mit vielen anderen mitgeholfen haben das Ganze zu realisieren.

 

1983 konnte der Verein sein 25jähriges Bestehen feiern. Unter der Schirmherrschaft von Landtagsabgeordneten Toni Schimpl wurden zahlreiche Ehrungen vorgenommen. In Grußworten lobten OB Dr. Urschlechter die beispielhafte Einsatzbereitschaft der Mitglieder bei der Gestaltung der Vereinssportanlage und der Kreisvorsitzende des BLSV, Walter Rötsch, die mit großer Eigeninitiative geschaffene Sportanlage mit Vereinsheim.

 

Bei der Bauabschlußfeier 1985 wurden die aktivsten Mitglieder geehrt. Kommissarischer Vorstand Heinz Küpfer stellte in seiner Rede fest, daß sich über 170 Mitglieder an der 10jährigen Bautätigkeit beteiligt hatten. Mit dem Einzug ins neue Domizil konnte das alte Sportheim abgerissen werden. Man erinnert sich noch, wie genüßlich Werner Eberl mit einer schweren Raupe die alte Baracke „niedermachte“.

 

Sportlich war in dieser Aufbau- und Neubauphase nicht viel los im Verein. Die Fußball-Mannschaften hatten Höhen und Tiefen und manch guter Mannschaft der 60er und 70er Jahre, die hervorragende Spieler in ihren Reihen hatten, gelang nie der Aufstieg in die angestrebte B-Klasse. Man denke hierbei an die alten Haudegen: K. Reichenberger, die Brüder Zankel, M. Hofmann, G. Rosenmüller, M. Wieserner, F. Herion, D. Kopp, R. Siebenkäs, F. Reges, F. Strobel, S. Gruss, L. Dannich, P. Lauterbach, der noch mit 47 Jahren einige Spiele in der 1. Mannschaft absolvierte, und andere.

 

Nachdem auch viele Frauen in die Vereine drängten, gründete 1974 Eugenie „Jenny“ Reichenberger eine Gymnastikgruppe, die in der Schulturnhalle in Gebersdorf ihre Übungen abhielt. Die „Mutter des Vereins“, wie sie genannt wurde, starb leider viel zu früh im Jahr 1985. Aus dieser Abteilung geht die heutige, sogenannte Donnerstags-Gymnastik, die nun seit vielen Jahren Irene Huber leitet, hervor. Die Mittwochs-Gymnastik, die im Gymnastikraum des Sportheims übt, wurde später von Mathilde Hawrylczak gegründet.

 

Kaum war man mit dem Sportheimbau soweit fertig, stand ein neues Projekt an: Die Errichtung von vier bundesgerechten Kegelbahnen. Der Bau dieser vollautomatischen Kegelsportanlage wurde noch vor dem Anlegen eines zweiten Rasenfußballfeldes notwendig, da die Vier-Bahnen-Anlage in das Fußballfeld hineinragen. Beim Bau der Anlage waren besonders auch die Sportkameraden der Kegelabteilung aktiv, denn 1982 schloß sich eine komplette Kegelmannschaft dem Verein an. 1987 erhielt die Kegelabteilung Zuwachs von Sportkameraden, die vom Verein „Bahnfrei Maxfeld“ übergetreten sind. Mit der Austragung des Kegelsportabzeichens wurde die Anlage im August 1983 eingeweiht. Viele Gast- und Hobbykegler sind begeistert von dieser schönen Anlage, in die noch ein Kegelstüberl integriert ist.

 

Verbunden mit der Fertigstellung des Sportheims und der Kegelanlage nahm auch die Mitgliederzahl zu und so gründeten diverse Sportfreunde neue Abteilungen:

 

1981 Wilhelm Zeilinger die Ski-Gymnastik,

 

1983 Walter Graf die Tennis-Abteilung,

 

1983 Alfred Pfleger eine Tischtennis-Abteilung.

1987 W. Zeilinger die Wander-Gruppe und

 

1993 die Wirbelsäulen-Gymnastik

 

1989 kam noch Mutter-Kind-Turnen unter der Leitung von  Ernestine Graf-Stelzer hinzu und im weiteren Kinderturnen, Aerobic und Volleyball.

 

1983 wurde zum 25jährigen Vereinsbestehen ein Jubiläumsheft herausgegeben, und 1984 entschloß man sich, vierteljährlich eine Vereinszeitung, die “VEREINSNACHRICHTEN“, zu drucken. Karl-Heinz Eberhard, der von Beruf Graphiker und Layouter war und leider früh starb, übernahm die Gestaltung der VN.

 

Sportliche Höhepunkte erlebte der Verein 1985/86, als fünf Kegel-Mannschaften den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse schafften. Der Jubel kannte jedoch keine Grenzen, als es nach 28 Jahren vergeblichen Anlaufs endlich einer Fußball-Mannschaft gelungen ist, den Aufstieg in die Fußball-B-Klasse perfekt zu machen. Allerdings war ein Entscheidungsspiel notwendig, das gegen TSV Mühlhof in einem dramatischen Elfmeterschießen mit 5:4 entschieden wurde.

 

Bei der Jahreshauptversammlung am 6. Januar 1985 legte der lang-jährige 1. Vorsitzende, E. Reichenberger, für alle überraschend sein Amt nieder. Über 26 Jahre, als Spielleiter und 1. Vorstand, war er an der Spitze des Vereins tätig. Bei der Bauabschlußfeier 1985 ehrte Vorstand Heinz Küpfer Erwin Reichenberger mit der Ehrennadel in Gold und ernannte ihn zum Ehrenvorsitzenden.

 

Im Juli 1985 wurde der neue Fußball-Rasenplatz fertiggestellt. Die Platzeinweihung erfolgte mit einem Freundschaftsspiel gegen die Landesliga-Elf des TSV Südwest das mit 0:12 verloren wurde. Ebenfalls im gleichen Jahr konnte endlich auch der neue Tennisplatz fetiggestellt werden. Mit einem Schleifchenturnier für alle Vereinsmitglieder wurde der neue „Superplatz“, so Abteilungsleiterin Beate Schröter, eingeweiht.

 

Im weiteren Verlauf der Aktivitäten wurde ein Brunnen für die Platzberieselung erstellt, und ein Geräteschuppen gebaut. sowie 80 Parkplätze errichtet. Über sieben Jahre, von 1988-1995, brauchte es, bis ein Anbau für weitere Umkleidekabinen, Duschen, Fußballschuh-Waschanlage, Schiedsrichterraum und ein Kraftraum seiner Bestimmung übergeben werden konnte.

 

Innerhalb fünf Jahren gab es drei neue Vorstände: 1990 wurde Wolfgang Schnitzler zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt. Nach Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Vorstandschaft trat er im November 1993 zurück. Sein Nachfolger wurde Peter Müller, der aber aus beruflichen Gründen sein Amt Ende des Jahres wieder zurückgab. Bei der Jahreshauptversammlung 1995 wurde Werner Eberl bis zur Generalversammlung 1996 zum 1. Vorsitzenden des Vereins bestellt, wo er erneut bestätigt wurde.

 

1998 konnte Vorstand Werner Eberl bei der JHV mitteilten, daß der Kauf des ehem.Bundesbahngeländes abgeschlossen ist. Die rund 850 qm große Fläche wurde für DM 41 000.- von der Deutschen Bahn AG erworben. Ermöglicht wurde diese Transaktion durch Zuschüsse seitens der Stadt Nürnberg und des BLSV sowie durch eine Bausteine-Aktion. Der Wert des Sportheims mit Sportanlage wurde von Hauptkassiererin Marianne Szczotok mit rund zwei Millionen DM beziffert.

 

Außerdem wurde in 1997 eine Beregnungsanlage erstellt, eine Rasenabfallfläche und mit der Installierung einer Solaranlage für Brauchwasser für die Duschen begonnen. Ebenfalls konnte mit der Stadt Nürnberg eine Erbpachtverlängerung des Vereinsgeländes auf 35 Jahre vereinbart werden.

 

Der Verein zählte im Jahr seines 40jährigen Bestehens 544 Mitglieder (379 Erwachsene, 165 Jugendliche) in den Abteilungen Fußball, Kegeln, Tennis, Wandern, Gymnastik, Kinderturnen, Volleyball und Aerobic.

 

Mit einigen Veranstaltungen beging der Verein 1998 sein 40jähriges Vereinsjubiläum und in Grußworten des 1. Vorsitzenden des Vereins, Werner Eberl, des Ehrenvorsitzenden, Erwin Reichenberger, des OB der Stadt Nürnberg, Ludwig Scholz, des Bezirksvorsitzenden des BLSV, Hans Reißer, bekundeten diese ihre Achtung vor der Leistung der Mitglieder und der Verwaltung des Vereins Spielvereinigung Nürnberg e.V.

 

to be continued…

SATZUNG,

Des Vereins Spielvereinigung Nürnberg e.V.

 

1. Name, Sitz und. Zweck des Vereins

Der Verein Spielvereinigung Nürnberg e.V., mit Sitz in Nürnberg, hat den Zweck, das Turn- und Sportwesen zu fördern, den Geist und Körper zu kräftigen und gute Sitten zu pflegen. Alle parteipolitischen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein steht auf demokratischer Grundlage und ist in das Vereinsregister eingetragen.

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszeckes sind:

a)   Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen;

b)   Unterhaltung des Sportplatzes und des Vereinsheimes, sowie der Turn- und Sportgeräte;

c)   Abhaltung von Veranstaltungen, Vorträgen und Kursen, Veranstaltungen bzw. Teilnahme an Wanderungen, Festlichkeiten usw.;

d)   Ausbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern;

e)   Zugehörigkeit zum Bayerischen Landessportverband (BLSV)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts" Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keinen Anteil am Überschuss und - in ihrer Eigenschaft als Mitglieder - auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Personen, die sich im Ehrenamt oder nebenberuflich im Verein im gemeinnützigen Bereich engagieren, können im Rahmen der steuerlich zulässigen 
Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibeträge begünstigt werden.

Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V., den betroffenen Fachverbänden sowie dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften an.

2. Mitgliedschaft

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Einschränkungen auf bestimmte Personenkreise aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen sind nicht statthaft.

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, d.h. aktiven und passiven Mitgliedern.

Ordentliches Mitglied kann jeder Ehrenhafte beiderlei Geschlechts werden. Aktive Mitglieder sind solche, die sich in einer oder mehreren Abteilungen turnerisch oder sportlich betätigen, passiv, die sich in keiner Abteilung sportlich betätigen.

Mitglieder, die dem Verein langjährig angehören, werden zeitweilig geehrt.

3. Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung

Die Einnahmen setzten sich zusammen aus den Aufnahmegebühren, den regelmäßigen Monatsbeiträgen der Mitglieder, den Überschüssen aus Veranstaltungen, den Abgaben und Leistungen der Abteilungen, den Mieten, freiwilligen Spenden u.a.m.

Der Verein dient gemeinnützigen Zwecken und erstrebt keinen Gewinn.

Ausgaben dürfen nur für sportliche, kulturelle und gesellige Zwecke erfolgen. Etwaige Gewinne dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.

Die Verwaltung des Vereins erfolgt nach demokratischen Gepflogenheiten.

Die Leitung des Vereins obliegt dem Vorstand und Verwaltungsrat.

Die Vorstandschaft bildet: der 1. und 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer, der Vereinsjugendleiter und der technische Leiter. (Letzterer ist in technischer Hinsicht für sämtliche Abteilungen zuständig). Auch der Ehrenvorsitzende gehört dem Vorstand an.

Der Verwaltungsrat bildet: die Vorstandschaft, der 3. Vorsitzende, der 2. Schriftführer, der 2. Kassenwart, der Pressewart und die Abteilungsleiter, zwei Revisoren und der Ältestenratsvorsitzende.

Der 1. Vorstand, bei Verhinderung der 2. Vorsitzende, hat das Recht, jederzeit in die Kassenbücher Einsicht zu nehmen, die Pflicht, die Sitzungen zu leiten und zu überwachen und die Tagesordnung für die Versammlungen festzulegen.

Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein nach § 26 des BGB gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Die Amtszeit des Verwaltungsrates beträgt drei Jahre.

Der Verwaltungsrat hat die Geschäftsführung und Leitung des Vereins nach innen zur Aufgabe. Er ist verpflichtet, für Einhaltung und Ausführung aller Bestimmungen der Satzung der Geschäfts-, Jugend-, Haus- und Platzordnung Sorge zu tragen.

Der Verwaltungsrat kann selbständig persönliche Angelegenheiten sowie Streitigkeiten 
unter den Mitgliedern der Vereinsangehörigen in Erledigung bringen.

Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsrates steht die Berufung in jeder Mitgliederversammlung offen. Sämtliche Beschlüsse des Verwaltungsrates sind zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.

Der Verwaltungsrat hat in allen, nicht Mitgliederversammlungen oder einem anderen Vereinsorgan zugewiesenen Gegenständen die maßgebende Beschlussfassung. Diese Beschlüsse sind für die Vorstandschaft bindend.

Der Verwaltungsrat kann:

a)   alle Angelegenheiten, auch solche, über die er endgültig beschließen könnte, der Mitgliederversammlung unterbreiten,

b)   jederzeit die Einberufung einer außerordentlichen Haupt- oder Teilversammlung beschließen.

Die mit einem Ehrenamt betrauten haben nur Ersatzanspruch für tatsächlich erfolgte Auslagen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen bedacht werden.

4. Eintritt, Austritt, Ausschluss

Die Aufnahme als ordentliches Mitglied hat schriftlich zu erfolgen. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Verwaltungsrates. Jedes Mitglied erhält mit der Aufnahmebestätigung eine Satzung des Vereins ausgehändigt.

Die Austrittserklärung hat bis spätestens 30. September zum Ende des Jahres oder bis spätestens 31. März zur Hälfte des Jahres schriftlich zu erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt zum Ende bzw. zur Hälfte des Jahres, vorbehaltlich der Erfüllung der Bestimmungen über die Beiträge, die Rechte und Pflichten. Die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis kann der Verwaltungsrat vornehmen, wenn Mitglieder trotz erfolgter Mahnung 3 Monate mit der Bezahlung ihrer Beiträge in Rückstand geblieben, oder Entschädigungsverpflichtungen in dieser Zeit nicht nachgekommen sind. Die Streichung entbindet nicht von der Forderung des Vereins an den Ausgeschiedenen.

Der Ausschluss aus der Mitgliedschaft erfolgt:

a)   bei groben, oder wiederholten Vergehen gegen die Vereinssatzung,

b)   bei unehrenhaftem Betragen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Vereinslebens, oder bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte,

c)   in leichteren Fällen kann zeitlicher Ausschluss erfolgen.

Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Verwaltungsrat. Gegen den Beschluss steht dem Betroffenen binnen 2 Wochen (gerechnet vom Tag der Zustellung des Ausschlusses ab) das Einspruchsrecht zu ordentlichen Mitgliederversammlungen zu, die dann entscheidet. Abstimmungen über den Ausschluss eines Mitgliedes erfolgen bei beiden Instanzen nur mit Stimmzettel.

Dem Betroffenen ist vor dem Verwaltungsrat und bei Einspruch auch vor der ordentlichen Mitgliederversammlung ausreichend Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung zu geben.

5. Rechte, Pflichten, Beiträge der Mitglieder

Alle ordentlichen Mitglieder haben in allen Versammlungen eine Stimme. Eine Sonderstellung einzelner Mitglieder in der Benützung von Vereinseinrichtungen ist nicht statthaft. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 
Aufnahmegebühren, Mitgliederbeiträge und Spartenbeiträge werden bei Ausscheiden aus dem Verein nicht zurückerstattet.

Wählbar in den Vorstand und Verwaltungsrat sind nur volljährige Mitglieder, Mitglieder des Jugendausschusses sind gemäß der Jugendordnung wählbar.  

Es können im Verein in Erfüllung der Vereinszwecke besondere Abteilungen mit Genehmigung der Mitgliederversammlung gebildet werden. Ihre Satzungen bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Die Auflösung einer solchen Abteilung kann nur die ordentliche Mitgliederversammlung durch Stimmenmehrheit erfolgen.

Bei Eintritt hat jedes Mitglied eine Aufnahmegebühr zu bezahlen. Ein Erlass kann nur in besonderen Fällen erfolgen. Darüber entscheidet der Verwaltungsrat.

6. Versammlung und Geschäftsjahr

Die satzungsmäßigen Versammlungen bestehen in:

a)   ordentlicher Mitgliederversammlung (OMV)

b)   außerordentlicher Mitgliederversammlung (AMV)

c)   ordentlicher Vereinsjugendtag

d)   außerordentlicher Vereinsjugendtag

Die Einzelheiten der ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung ist in der Geschäftsordnung sowie in der Jugendordnung niedergelegt.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt auf Beschluss des Verwaltungsrates, oder, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder mit Namensunterzeichnung, unter Angabe der Gründe und des Zweckes darauf anträgt. Ort und Zeit der Versammlung sind durch schriftliches Verständigen und Ausschlag im Vereinslokal mindestens 14 Tage vorher bekanntzumachen.

Zur Beschlussfassung über Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ist eine Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Allgemeine Beschlussfassungen entscheidet eine einfache Mehrheit.

Inhalt der OMV ist unter anderen Tätigkeitsberichten des Verwaltungsrates über das verflossene Jahr, insbesondere die Rechnungslegung, sowie die Besprechung von Vereinsangelegenheiten.

Beschlussfassung durch die OMV:

a)   Wahlen zum Verwaltungsrat, mit Ausnahme des Vereinsjugendleiters. Dieser wird vom Vereinsjugendtag gewählt.

b)   Satzungsänderungen (Satzungsänderung, die vom Registerrecht oder einer anderen Behörde verlangt werden, kann der Verwaltungsrat beschließen)

c)   Änderungen zur Jugend- oder Geschäftsordnung

d)   Auflösung des Vereins

e)   Gründung oder Auflösung einer Vereinsabteilung

Über die vorstehend ausgeführten Punkte (a bis e) kann auf Antrag jedes Vereinsmitgliedes Beschluss gefasst werden.

In Mitgliederversammlungen (OMV sowie AMV) zu beschließen sind:

a)   Ausgaben gemäß Ziffer 3. der Satzung

b)   Ergänzungswahlen zum Verwaltungsrat während einer Legislaturperiode

c)   Berufung gegen Verwaltungsratsbeschlüsse

7. Datenschutz

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.


Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: 
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, 
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, 

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, 

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und 

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. 

      Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus

8. Protokolle

Über alle OMV und AMV sind Protokolle zu führen, Diese sind vom Protokollführer und vorn 1. Vorsitzenden zu unterschreiben. Die Protokollabschrift werden jeweils binnen 14 Tagen an die Abteilungsleiter des Vereins ausgehändigt und können dort von den Mitgliedern eingesehen werden. Sofern binnen 14 Tagen nach Aushändigung an die Abteilungsleiter kein Einspruch schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen ist, gilt das jeweilige Protokoll als angenommen.

9. Auflösung

Das Vermögen des Vereins umfasst den gesamten Besitz des Tum- und Sportvereins einschließlich aller Abteilungen.            

Löst sich eine Abteilung auf, so fällt deren Vermögen und Sportausrüstung an den Hauptverein.

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Versammlung beschlossen werden, in der Vierfünftel-Mehrheit aller Mitglieder anwesend sind. Zur Beschlussfassung ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig.

Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere AMV einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Auf die erleichterte Beschlussfassung ist in der Einladung hinzuweisen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Vereinsgläubigem nur das Vereinsvermögen. Das nach Auflösung oder Abwicklung der Vereinsverhältnisse verbleibende Aktivvermögen fallt dem Bayerischen Landessportverband zu, oder für den Fall, dass derselbe ablehnt, der Gemeinde Nürnberg, mit der Maßgabe, es wiederum für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden.

9. Die Satzung tritt nach Genehmigung des Bayerischen Landessportverbandes, durch Eintragung in das Vereinsregister seitens des Registergerichts und durch den Versammlungsbeschluss in Kraft.

Satzung in der beschlossenen Fassung vom 06.01.2026

1. Vorstand 
Manfred Barfrieder